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Arbeitsgruppe Ortsrat Nikolausberg - Förderrichtlinien Udo Bertram Burghard Wegener Die vom Ortsrat mit Beschluss vom 21.02.2008 eingesetzte Arbeitsgruppe überreicht in der Anlage die in zahlreichen Sitzungen ausgearbeitete Entscheidungsgrundlage zur Neugestalten der Vergabe von Haushaltsmitteln zur Förderung der Arbeit der Nikolausberger Vereine und Gruppierungen und kündigt für die nächste Ortsratssitzung folgenden Antrag an: Der Ortsrat unterstützt die Vereine und Verbände in Nikolausberg vom Hauhaltsjahr 2010 an nach den in der Anlage beigefügten Förderrichtlinien. Er informiert die Nikolausberger Einwohner rechtzeitig durch geeignete Veröffentlichungen über die Änderung der Vergabe-Praxis. Begründung: In der Sitzung vom 21.02.2008 hat der Ortsrat beschlossen, die finanzielle Förderung der Vereine und Institutionen von der allgemeinen Zuschussförderung auf eine Projektförderung umzustellen. Übereinstimmend waren die Fraktionen der Auffassung, dass die bisherige Praxis unbefriedigend ist. Der Grundgedanke der „Projektförderung“ besteht darin, dass mit der Unterstützung einzelner Projekte gezielt Aktionen, Veranstaltungen und sonstige Maßnahmen gefördert werden sollen, die neue Impulse für den Ort über die allgemeine Vereinsarbeit hinaus bringen sollen. Die Arbeitsgruppe hat mit dem beigefügten Vorschlag Wert darauf gelegt, nach wie vor Mittel für die allgemeine Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen. Uns ist bewusst, dass wir auf die Vereinsarbeit im Ort in keinem Fall verzichten wollen und diese weiterhin gefördert werden muss. Wir meinen, dass ein Pauschalbetrag von 300,- € p.a. ausreicht um damit das Engagement aller Vereine gleichmäßig und „gerecht“ zu unterstützen. Mit dieser pauschalen Förderung vermeiden wir darüber hinaus die in der Vergangenheit immer wieder kontrovers geführten Diskussionen zur Frage, ob sich die betreffenden Vereine im gebotenen Maße für den Ort einsetzen. Die neu geschaffene Projektförderung ermöglicht es den Vereinen und sonstigen Gruppierungen, einzelne Projekte ins Leben zu rufen, die gesondert vom Ortsrat gefördert werden. Dementsprechend können die Mittel gezielt eingesetzt werden, um für das Leben im Ort neue Impulse zu schaffen. Wir halten es ausdrücklich für sinnvoll, neben den Vereinen auch lockere Gruppierungen und Institutionen zu fördern, die sich zu einem konkreten Projekt zusammenschließen. Auch hieraus können neue Impulse folgen. Auch die Nikolausberger, die außerhalb der Vereinsarbeit etwas für den Ort tun möchten, werden gefördert. Auf diesem Wege können wir möglicherweise auch auf die Neubürger zugehen. Wir haben bewusst darauf verzichtet, eine Projektdefinition zu schaffen. Wir meinen, dass lediglich ein Negativkatalog notwendig ist, dessen einzelne Kriterien wir unter Ziffer 8 genannt haben. Dieser Katalog kann vom Ortsrat noch ergänzt werden. Im Übrigen aber schaffen wir ohne enge Projektdefinitionen Freiraum für die Entscheidung zu Gunsten der Aktionen, die wir und auch nachfolgende Ortsräte fördern wollen. Die Projektförderung bedarf nach unserer Auffassung einer Dreiviertel-Mehrheit. Damit wird gewährleistet, dass hinter der Förderung die überwiegende Mehrheit des Ortsrates steht. Die Entscheidung ist gleichsam überparteilich. Wir haben unseren Vorschlag ganz bewusst als Entscheidungsgrundlage bezeichnet. Wir erwarten, dass der Ortsrat sich kritisch mit dem Vorschlag auseinandersetzt und gegebenenfalls ergänzt und korrigiert. Für das Jahr 2009 müssen die bisherigen Kriterien gelten. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2010 die neuen Förderrichtlinien greifen sollten und schlagen deshalb vor, dass der Ortsrat noch in diesem Jahr abschließend entscheidet. Göttingen-Nikolausberg 07.August 2009 |
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